Schwedisches historisches Recht
Diese Studie nimmt vier Regionen Schwedens in den Blick und zeigt die Besonderheiten des schwedischen historischen Rechts: Das Landschaftsrecht Upplands vom 2. Januar 1296 erneuerte das dortige Recht durch kanonisches Recht und stellte das oberschwedische Kirchenrecht von Södermanland, Närke, Västmanland und Hälsingeland an die Spitze der Zeit. Die Rechtslage der Frauen wird anhand römischen und kanonischen Rechts dargestellt. Nach kirchlicher ...